Haushaltsreinigung für Pflegebedürftige

In ganz NRW und im Rhein-Main Gebiet

Haushaltsreinigung für Pflegebedürftige

Haushaltshilfe bei der Arbeit

Das bisschen Haushalt macht sich von allein… das bisschen Haushalt kann so schlimm nicht sein…“

Sang damals schon mit einem Augenzwinkern Johanna von Koczian in den 70er-Jahren. Wahrscheinlich erinnern Sie sich daran.

Doch irgendwann kann das „bisschen Haushalt“ auch extrem belastend sein, vor allem wenn Sie oder Ihre Lieben pflegebedürftig sind. Wer seine Angehörigen zu Hause pflegt, ist froh um jede Entlastung die er bekommen kann. Das gilt erst recht, wenn man das Leben alleine mit einem Handicap bestreiten muss.

Da wir immer mehr Anfragen von pflegebedürftigen Menschen wie bspw. Senioren mit Pflegestufe erhalten haben, die speziell eine Haushaltshilfe benötigen, die mit der Pflegekasse verrechnet werden können, haben wir uns entschieden, diesem Aufruf nachzukommen.

Im November 2020 erfolgte die Qualifizierung unseres Betriebs und seitdem können wir Sie nun auch, in Düsseldorf, Ratingen sowie Dorsten / Schermbeck, mit geschulten Haushaltshilfen, die die „Qualifizierung nach §45b SGB XI“ besitzen, unterstützen.

Aufgaben, die unter Haushaltsreinigung fallen, wie bspw.:

  • Saugen & Wischen
  • Staub wischen
  • Bäder reinigen

aber auch in puncto Haushaltshilfe in Betracht kommen, wie z. B.:

  • Betten beziehen
  • Einkaufen
  • oder ähnliches

können über die Pflegekasse mit uns abgerechnet werden.

Bereits ab einem Pflegegrad der Stufe 1 haben Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegekasse von 125 € monatlich

 

Das bedeutet, wenn Sie selbst bzw. Ihr Mann oder Ihre Frau einen Pflegegrad besitzen und sich in häuslicher Pflege befinden, können Sie durch uns eine qualifizierte Haushaltshilfe, in Form der Haushaltsreinigung, in Anspruch nehmen.

Unsere Dienstleistung wird dann direkt mit der Pflegekasse, bis 125 €, verrechnet

Sollte der Entlastungsbetrag von 125 € im Monat mal nicht ausgeschöpft werden, kann die Differenz gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden.

 

Unsere Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und Angehörige geht natürlich auch über den Entlastungsbetrag hinaus

 

Die anfallenden Kosten müssen dann allerdings aus eigener Tasche gestemmt werden. Ausnahme: Sie können mit angesammelten, nicht genutzten Stunden, diese ausgleichen.

Wussten Sie, dass Sie den Entlastungsbetrag auch rückwirkend zur Verfügung gestellt bekommen?

Wenn Sie heute erst erfahren haben, dass Ihnen eine Hilfe zugestanden hätte, ärgern Sie sich jetzt vielleicht schwarz, diesen Anspruch nicht früher geltend gemacht zu haben.

Das müssen Sie aber nicht! Denn, Sie können selbst im Folgejahr, allerdings nur bis zum 30. Juni rückwirkend, die Leistungen des Entlastungsbetrags in Anspruch nehmen.

Wir freuen uns, Sie bald entlasten zu dürfen, damit Sie wieder mehr vom Leben haben.